Den Online-Zugang erhalten Sie auf telefonische Anfrage unter 06894 591-7424 oder auf E-Mail-Anfrage unter lehrgang(at)festo.com.
Die Termine haben wir unter Infoveranstaltungstermine für Sie aufgeführt.
- Wir bieten Ihnen auch telefonische Einzelberatung an – bitte kontaktieren Sie uns.
- Wir bieten Ihnen auch persönliche Einzelberatung in Präsenz an – bitte kontaktieren Sie uns.
Dienstag 10.09.2024
um 17:00 Uhr im Festo Lernzentrum oder online
Dienstag, 03.12.2024
im Festo Lernzentrum oder online.
Den Online-Zugang erhalten Sie auf Anfrage unter 06894 591-7424 oder lehrgang(at)festo.com.
Hybrid-Lehrgang – Präsenz- und Online-Teilnahme zeitgleich! Der Lehrgang findet als klassische Präsenzveranstaltung statt und wird parallel vollständig live online gestreamt. Sie können so wählen, ob sie physisch oder online in Echtzeit vom Büro oder dem Homeoffice aus teilnehmen wollen. Die Online-Teilnehmer hören sowohl den Trainer als auch die anderen Lehrgangsteilnehmer, sehen die vom Trainer präsentierten Unterlagen sowie ein Videobild vom Lehrgangsunterricht. Sie werden immer wieder virtuell in den Unterricht einbezogen und können auftretende Fragen direkt an den Trainer richten, da sie per Ton zugeschaltet sind. Entscheiden Sie spontan, ob Sie in Präsenz oder einfach und bequem von jedem beliebigem Ort aus am Lehrgang teilnehmen wollen.
Montag, Dienstag und Mittwoch 17:00 - 20:15 Uhr.
Während der Schulferien sowie an Brückentagen findet kein Unterricht statt.
Die komplette berufsbegleitende Weitberbildung findet am Schulungsstandort Festo Lernzentrum statt!
ca. 650 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) berufsbegleitend über 1,5 Jahre
Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Es gibt keinen Anmeldeschluss.
Inklusive kostenlosen Prüfungsvorbereitungswochen vor jedem Prüfungsteil, Service zum Aufstiegs-BAföG, Beratung zum Aufstiegsbonus sowie eine Lizenz für MS Teams inkl. MS Office 365 für die gesamte Lehrgangsdauer.
Eine der folgenden Voraussetzungen muss bis zur IHK-Prüfung erfüllt sein:
A. Erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
B. erfolgreicher Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
C. erfolgreicher Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
D. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen müssen bis zur ersten Prüfung, ca. 6 Monate nach Lehrgangsbeginn, erfüllt sein.
Bis zur zweiten Prüfung, ca. 1,5 Jahre nach Lehrgangsbeginn, muss die erste Prüfung erfolgreich abgelegt worden sein und darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Zudem muss in Fall A mindestens ein Jahr oder in den Fällen B, C und D ein weiteres Jahr Berufspraxis vorliegen.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/r Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in dienlich sind.
Mit dem Abschluss des Geprüften Wirtschaftsfachwirts erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt.
Als Studienaussteiger/in erhalten Sie ab 90 ETCS-Punkten eine Zulassung zu den Fortbildungsprüfungen auf Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen der Stufe 6.
Sie haben einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang besucht, hier können Sie mit diesem Abschluss eine Zulassung bei der IHK Saarland für den Lehrgang geprüfe/r Wirtschaftsfachwirt/in nach Prüfung erhalten.
Der Abschluss zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in".
Der Abschluss zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.
Der Geprüfte Wirtschaftsfachwirt bzw. die Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin soll Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen können und in der Lage sein:
anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
In dem berufsbegleitenden, praxis- und handlungsorientierten Unterricht bereiten Sie sich in folgenden Prüfungsbereichen auf die IHK-Prüfung vor:
Das situationsbezogene Fachgespräch findet nach erfolgreichem bestehen der 2. Teilprüfung "Handlungsspezifischen Qualifikationen" statt.
Die Durchführung der schriftlichen Prüfungen finden zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben statt.
WirtschaftsbezogeneQualifikationen |
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Die schriftliche Prüfung besteht für jeden Qualifikationsbereich aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit, deren Mindestbearbeitungszeiten jeweils betragen: 1. Volks- und Betriebswirtschaft 75 Minuten, 2. Rechnungswesen 90 Minuten, 3. Recht und Steuern 75 Minuten, 4. Unternehmensführung 90 Minuten. |
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist in einem Qualifikationsbereich möglich, wenn in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht wurde. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. |
Handlungsspezifische Qualifikationen |
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Schriftliche Prüfungen
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In den Situationsaufgaben werden folgende Handlungsbereiche abgedeckt:
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Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist bei einer mangelhaften Prüfungsleistung nicht möglich. |
Fachgespräch |
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Das situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation beträgt die Dauer 30 Minuten, sowie 30 Minuten Vorbereitungszeit. |
Festo Lernzentrum Saar GmbH
Obere Kaiserstraße 301
66386 St. Ingbert-Rohrbach
Mit Aufstiegs-BAföG nach AFBG können der Lehrgangspreis und die Prüfungsgebühren mit 50% bezuschusst werden. Diese Förderung ist alters-, vermögens- und einkommensunabhängig. Über den Restbetrag von 50% wird ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Bei erfolgreichem Abschluss ist ein Darlehenserlass in Höhe von 50% möglich. Insgesamt könnte die Bezuschussung rund 75% betragen.
Unter www.Aufstiegs-Bafoeg.info erhalten Sie Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG .
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Aufstiegs-BAföG.
Der Aufstiegsbonus wird für Fortbildungsqualifikationen gewährt, die im Zeitraum vom 01.01.2018 bis voraussichtlich 31.12.2026 erfolgreich abgeschlossen werden. Liegt der Wohnort und/oder Beschäftigungsort des Antragstellers bei Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung im Saarland, kann der Bonus in Höhe von 1.000,00 EUR bei der IHK Saarland beantragt werden. Der Antrag ist bis spätestens 3 Monate nach Datum der Ergebnisfeststellung zu stellen (Antragsfristablauf).
Teilnehmer, deren Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag, wenden sich bitte an ihre IHK in Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen auch beim Ministerium in Rheinland-Pfalz.
Nach Abzug aller Fördermöglichkeiten1,2 errechnet sich ein Überschuss von EUR 112,50 zur freien Verfügung (Sie zahlen nur EUR 887,501 inkl. Aufstiegs-BAföG und erhalten zusätzlich einen Aufstiegsbonus i.H.v. EUR 1.000,002)
(Gesamtpreis ohne Aufstiegs-BAföG EUR 3.550,00)
zzgl. IHK-Prüfungsgebühren Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in, zz. EUR 137,501 inkl. Aufstiegs-BAföG (EUR 550,00 ohne Aufstiegs-BAföG).
1 inkl. Förderung durch Aufstiegs-BAföG (50 %) und Teil-Darlehenserlass (50 %) bei erfolgreichem Abschluss, vorbehaltlich einer Gewährung des Darlehens durch die KfW.
2 Aufstiegsbonus vorbehaltlich der Programmverlängerung durch die saarländische Landesregierung.
Es wird Ratenzahlung vereinbart. Nicht im Preis enthalten sind Bücher, Getränke und Verpflegung.
3.550,00 € | Rechnungsbetrag Festo Lernzentrum (4. Raten siehe Ratenzahlung) |
- 1.775,00 € | 50 % Förderung Aufstiegs BAföG |
= 1.775,00 € | Angebot eines Darlehens von der KfW Bank |
- 887,50€ | 50 % Teildarlehenserlass bei erfolgreichem Abschluss |
= 887,50 € | |
- 1.000,00 € | Aufstiegsbonus |
= + 112,50 € | Überschuss (bei der Inanspruchnahme der maximalen Förderung) |
Raten Start September 2024 | Lehrgangsgebühren ohne Aufstiegs-BAföG | Lehrgangsgebühren inkl. Aufstiegs-BAföG | Fakturierung |
1. Rate | 710,00 € | 355,00 € | 15.09.2024 |
2. Rate | 710,00 € | 355,00 € | 15.01.2025 |
3. Rate | 710,00 € | 355,00 € | 15.05.2025 |
4. Rate | 710,00 € | 355,00 € | 15.09.2025 |
5. Rate | 710,00 € | 355,00 € | 15.01.2026 |
Absolventen verschiedener Lehrgänge, z. B. Geprüfte/r Fachwirt/in können auf Antrag bei der IHK vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit werden. Um als Ausbilder/in tätig werden zu können, benötigen Sie noch den praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung. Dieser Lehrgang bereitet Sie zielgerichtet auf die praktische Prüfung der IHK vor. Diese findet am 1. Mittwoch eines Monats vor der IHK Saarland statt.
Befreiung von der schriftlichen Prüfung durch die IHK (für Absolventen von Fachwirte-Lehrgängen)
Anmeldung und Rechnung/Vertragslaufzeit
Die Anmeldung zur Teilnahme am Lehrgang ist per Post, per Fax oder als Online-Anmeldung vorzunehmen. Die Anmeldung wird bestätigt. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Zahlungsziel ist 14 Tage ohne Abzug nach Rechnungsdatum. Der Lehrgangspreis ist unabhängig von Leistungen Dritter. Mit der Anmeldebestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag für die gesamte Dauer des Lehrgangs zustande.
Anmeldestornierungen sind schriftlich vorzunehmen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Stornierung. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ). Die Stornierung wird bestätigt. Bei Stornierungen, die bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn eingehen, entfällt der Lehrgangspreis. Geht die Stornierung später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ein, werden 30 % des vollen Lehrgangspreises fällig. Geht die Stornierung nach Lehrgangsbeginn ein, entspricht dies einer Kündigung während des Lehrganges (siehe unten).
Kündigung während des Lehrgangs
Eine Kündigung des Lehrgangs wird zum nächsten Fälligkeitstermin der Ratenzahlung wirksam, sofern sie mindestens sechs Wochen vor diesem ausgesprochen wurde. Eine Kündigung ist zudem nur wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt ist. Die Kündigung wird bestätigt. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim FLZ. Bei einer Kündigung müssen die Raten der Ratenzahlung bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung in vollem Umfang gezahlt werden. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens 1 Woche vor Lehrgangsbeginn abzusagen. Die Beurteilung, ob die Teilnehmerzahl zu gering ist, erfolgt jeweils anhand der wirtschaftlichen Rentabilität (Kostendeckung). Im Falle einer Absage durch uns entstehen keine Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien.
Veranstaltungen können vom FLZ darüber hinaus wegen Verhinderung des Lehrpersonals kurzfristig abgesagt werden. Dasselbe gilt in Fällen höherer Gewalt, wenn kein Umstand vorliegt, den das FLZ zu vertreten hat. Die Veranstaltungen werden in diesen Fällen nachgeholt.
Teil unserer Vertragsleistungen sind, neben der Organisation und Durchführung des Lehrgangs, Serviceleistungen. Dies sind z. B. individuelle Beratung und Unterstützung im Rahmen des Lehrgangs, zu individuellen Fördermöglichkeiten sowie bei der Vorbereitung auf IHK-Prüfungen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Zulassungsberatung und Prüfungsanmeldung bei der IHK Saarland, Beantragung von Aufstiegs-BAföG, Bescheinigungen bei Stipendien/Förderungen für die IHK, BFD, KdW, etc. Diese Lehrgangsanmeldung schließt Ihr Einverständnis zur Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an die IHK Saarland vertraglich ein, die Ihre Daten entsprechend der nachstehenden Datenschutzerklärung speichert und verarbeitet: www.saarland.ihk.de, Kennziffer: 9.14000 Im Lehrgangspreis sind außer der Teilnahme am Lehrgang keine weiteren Leistungen enthalten. Lehrgangsunterlagen, Bücher, Getränke und Verpflegung sind im Lehrgangspreis nicht enthalten.
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für Verträge mit Unternehmern gilt folgendes: Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.
Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem der Lehrgang stattfindet.
Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das deutsche Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Die vollständigen AGB finden Sie unter www.festo-lernzentrum.de/agb