1. Allgemeines

Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ) erfolgen ausschließlich zu den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird davon abweichenden Bedingungen des Kunden hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen verpflichten das FLZ nur, wenn das FLZ sie schriftlich anerkannt hat. Durch die Erteilung des Auftrages und die Annahme der von uns gelieferten Dienstleistungen bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.

Der Kunde hat den "Verhaltenskodex/Code of Conduct für Geschäftspartner" von Festo (abzurufen unter https://www.festo.com/group/de/cms/10310.htm) einzuhalten.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.festo-lernzentrum.de/agb jederzeit abrufbar.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei der
Festo Lernzentrum Saar GmbH
Obere Kaiserstraße 301
D-66386 St. Ingbert
Tel. +49 (0) 6894 / 591-7400
Fax +49 (0) 6894 / 591-7444
E-Mail flz(at)festo-lernzentrum.de
www.festo-lernzentrum.de

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: St. Ingbert
Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken HRB 32638

Geschäftsführer: Dr. Christian Engau

Alle Dienstleistungen richten sich lediglich an Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gerichtsstand ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand Januar 2024. Mit diesem Stand sind alle vorherigen AGB außer Kraft gesetzt.

 

 

2. Teilnahmebedingungen für offene Seminare

Eine Seminarbuchung soll für Sie leicht und problemlos sein. Der Seminarbesuch soll für den Teilnehmer den größtmöglichen Nutzen bringen. Wir wollen für Sie ein exzellenter Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen sein und beschreiben Ihnen im Folgenden kurz, wie wir dabei vorgehen.

Beratung und Anmeldung
Sichern Sie sich Ihren Seminarplatz durch eine frühzeitige Anmeldung per Fax, schriftlich oder durch Online-Buchung. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Im Falle einer Überbuchung bemühen wir uns jedoch, Ihnen einen adäquaten Ersatztermin anzubieten.

Auftragsbestätigung
Wir bestätigen Ihre Seminarbuchung schriftlich, um Ihre Unterlagen zu vervollständigen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande.

Absage
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die Beurteilung, ob die Teilnehmerzahl zu gering ist, erfolgt jeweils anhand der wirtschaftlichen Rentabilität (Kostendeckung). Im Falle einer Absage durch uns entstehen keine Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien. Veranstaltungen können von der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ) darüber hinaus wegen Verhinderung des Lehrpersonals kurzfristig abgesagt werden. Dasselbe gilt in Fällen höherer Gewalt, wenn kein Umstand vorliegt, den das FLZ zu vertreten hat. Die Veranstaltungen werden in diesen Fällen nachgeholt.

Rücktrittsrecht
Sollte sich bei Ihnen eine Änderung ergeben, können Sie in jedem Falle einen Ersatzteilnehmer benennen. Anmeldestornierungen sind schriftlich oder per Fax vorzunehmen. Bei Stornierungen, die bis zwei Wochen vor dem Seminar eingehen, entstehen keine Kosten. Geht die Stornierung später als zwei Wochen vor Seminarbeginn ein oder bei Nichterscheinen, und wird kein Ersatzteilnehmer benannt, der in die Verpflichtungen des Teilnehmers eintritt, wird der Seminarpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Für die Stornierung ist das Eingangsdatum im Festo Lernzentrum maßgebend.

Preis und Leistungsumfang
In den genannten Seminarpreisen ist eine Tagungspauschale enthalten. Diese Tagungspauschale versteht sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., der Restbetrag ist MwSt.-frei. Der Seminarpreis beinhaltet, sofern nichts anderes genannt, die Teilnahme, die Seminarunterlagen sowie Mahlzeiten und Pausengetränke während der Veranstaltung. Bei Abend- und Teilzeitkursen sind, sofern nichts anderes genannt, die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke enthalten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Seminarende. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Erstattungen für nicht vollständig genutzte Leistungen können leider nicht erfolgen.

Haftung
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für Verträge mit Unternehmern gilt folgendes: Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.

Urheberrecht
Die Vervielfältigung der Seminarunterlagen für nicht genehmigte Zwecke, die Weitergabe, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes an Dritte ist nicht gestattet. Die innerhalb der Seminare zu Übungszwecken eingesetzte Software darf weder kopiert noch aus dem Seminarraum entfernt werden. Das Überspielen eigener Software ist den Teilnehmern nicht gestattet.

Rabatt
Ab der dritten Teilnehmeranmeldung aus Ihrem Unternehmen zum selben Seminartermin gewähren wir einen Rabatt von 10 % für den dritten sowie für jeden weiteren Teilnehmer.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem das Seminar stattfindet.
Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das deutsche Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

3. Teilnahmebedingungen für die Lehrgänge zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in (Festo Technikum)

Zulassungsvoraussetzungen
Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass alle von ihm gemachten Angaben zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen der Wahrheit entsprechen. Das Festo Technikum weist den Teilnehmer nochmals ausdrücklich darauf hin, dass, soweit diese Voraussetzungen aufgrund falscher Angaben tatsächlich nicht bzw. wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht bis zum Abschluss der Weiterbildung vorliegen (z. B. Umfang der nachzuweisenden Berufstätigkeit), die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin" und die Fachhochschulreife nicht verliehen wird. Ein Rückzahlungs- oder Schadensersatzanspruch des Teilnehmers entsteht hieraus in keinem Fall.

Anmeldung und Rechnung
Die Anmeldung zur Teilnahme am Lehrgang ist schriftlich, per Fax oder online vorzunehmen. Die Anmeldung wird nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bestätigt, sofern diese vollständig erfüllt sind. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zugang eines Zulassungsbescheides zum Festo Technikum zustande. Der Semesterbeitrag wird zu Beginn eines jeden Semesters fällig (Ratenzahlung). Die einmalige Prüfungsgebühr wird zusammen mit der Rechnung im letzten Semester in Rechnung gestellt. Zahlungsziel ist 14 Tage ohne Abzug nach Rechnungsdatum. Die Semesterbeiträge sind unabhängig von Leistungen Dritter. Sofern die Zahlung der Rechnung auch nach Anmahnung ausbleibt, behält sich das Festo Technikum das Recht vor, den Teilnehmer vorläufig oder endgültig vom Unterricht und den Klausuren auszuschließen. Bei Nichtzahlung der Rechnung besteht zudem kein Anspruch auf Serviceleistungen der Schule.

Vertragslaufzeit/Kündigung
Mit der Unterschrift meldet sich der Teilnehmer verbindlich bis zum Ende des 2. Semesters der insgesamt achtsemestrigen Weiterbildung zum/zur „Staatlich geprüften Techniker/in“ an. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch jeweils um ein weiteres Semester, soweit nicht entsprechend der nachfolgenden Regelungen rechtzeitig storniert bzw. gekündigt wurde. Stornierungen dieser Anmeldung sind schriftlich oder per Fax (Fax-Nummer 06894 591-7444) vorzunehmen. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende des 2. Semesters möglich. Diese muss schriftlich sechs Wochen vor Semesterende erfolgen. Hiernach ist mit gleicher Frist eine Kündigung zum Ende eines jeden Semesters möglich. Maßgeblich zur Wahrung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Festo Technikum. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Die Kündigung wird bestätigt.

Anmeldestornierung
Stornierungen sind nur vor Beginn des ersten Semesters möglich. Bei Stornierungen, die bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn eingehen, entfallen die Semesterbeiträge. Bei späteren Stornierungen werden die vollen Semestergebühren der ersten zwei Semester fällig. Für die Stornierung ist das Eingangsdatum im Festo Technikum maßgebend.

Rücktrittsvorbehalt
Ein Wechsel der Dozenten sowie Verschiebungen im Ablauf der Lehrveranstaltungen oder Änderung des Lehrgangsortes oder des Lehrgangplanes berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
Das Festo Technikum behält sich das Recht vor, die Weiterbildung bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltungen abzusagen. Die Beurteilung, ob die Teilnehmerzahl zu gering ist, erfolgt jeweils anhand der wirtschaftlichen Rentabilität (Kostendeckung). Im Falle einer Absage durch uns entstehen keine Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien.
Veranstaltungen können von der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ) darüber hinaus wegen Verhinderung des Lehrpersonals kurzfristig abgesagt werden. Dasselbe gilt in Fällen höherer Gewalt, wenn kein Umstand vorliegt, den das FLZ zu vertreten hat. Die Veranstaltungen werden in diesen Fällen nachgeholt.

Leistungsumfang
Teil unserer Vertragsleistungen sind, neben der Organisation und Durchführung des Lehrgangs, Serviceleistungen. Dies sind z. B. individuelle Beratung und Unterstützung im Rahmen des Lehrgangs, zu individuellen Fördermöglichkeiten sowie bei der Vorbereitung auf Prüfungen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Zulassungsberatung und Anerkennung von Studienleistungen beim Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, Beantragung von Aufstiegs-BAföG und Aufstiegs-Bonus, Bescheinigungen bei Stipendien/Förderungen z. B. für HWK, IHK, BFD, KdW, etc.
In den Semesterbeiträgen sind außer der Teilnahme an den Veranstaltungen der Weiterbildung keine weiteren Leistungen, wie z. B. Lernmittel, Fachliteratur, Skript- und Kopierkosten, Verpflegung und Getränke enthalten.

Haftung
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für Verträge mit Unternehmern gilt folgendes: Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem der Lehrgang stattfindet. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt das deutsche Recht. Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

4. Teilnahmebedingungen für die Vorbereitungslehrgänge auf die Industriemeister-Prüfung der IHK

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der Bildungsdienstleistungen der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ) zur Vorbereitung auf die Industriemeister-Prüfung

Leistungsumfang
Teil unserer Vertragsleistungen sind, neben der Organisation und Durchführung des Lehrgangs, Serviceleistungen. Dies sind z. B. individuelle Beratung und Unterstützung im Rahmen des Lehrgangs, zu individuellen Fördermöglichkeiten sowie bei der Vorbereitung auf IHK-Prüfungen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Zulassungsberatung und Prüfungsanmeldung bei der IHK Saarland, Beantragung von Aufstiegs-BAföG, Bescheinigungen bei Stipendien/Förderungen für die IHK, BFD, KdW, etc.
Diese Lehrgangsanmeldung schließt Ihr Einverständnis zur Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an die IHK Saarland vertraglich ein, die Ihre Daten entsprechend der nachstehenden Datenschutzerklärung speichert und verarbeitet: www.saarland.ihk.de, Kennziffer: 9.14000
Neben der Teilnahme am Lehrgang sind im Lehrgangspreis die in der aktuellen Informationsbroschüre des FLZ „Geprüfte/r Industriemeister/in“ beschriebenen Leistungen enthalten. Nicht enthalten sind insbesondere Lehrgangsunterlagen, Bücher, Getränke und Verpflegung.

Anmeldung zum Lehrgang / Vertragslaufzeit
Die Anmeldung zur Teilnahme am Lehrgang ist per Post, Fax oder als Online-Anmeldung vorzunehmen. Mit der Bestätigung durch das FLZ wird die Anmeldung zum jeweils gebuchten Lehrgang verbindlich.

Zulassung zur IHK-Prüfung
Von der Anmeldung zum Lehrgang zu trennen ist die Zulassung zur IHK-Prüfung. Als Service prüft das FLZ nach Eingang der Anmeldung vorab, ob die Zulassungsvoraussetzungen des Teilnehmers zur IHK-Prüfung vorliegen. Der Teilnehmer hat hierfür die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Zulassung zur Prüfung kann ausschließlich durch die IHK erfolgen.

Zahlung und Verzug
Rechnungen werden 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges ist das FLZ zudem befugt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR zu erheben.
Der Lehrgangspreis ist unabhängig von Leistungen Dritter. Das Risiko hinsichtlich der Bewilligung einer etwaigen Ausbildungsförderung trägt ausschließlich der Teilnehmer. Hieran ändert sich auch nichts, sollte das FLZ bei der Antragsstellung behilflich sein.

Stornierung vor Lehrgangsbeginn
Anmeldestornierungen sind schriftlich und gegenüber der Stelle vorzunehmen, welche die Anmeldung zuvor gegenüber dem Teilnehmer bestätigt hat. Bei Stornierungen, die dem FLZ bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugehen, entfällt der Lehrgangspreis komplett. Geht die Stornierung später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zu, ist die 1. Rate in vollem Umfang zu zahlen. Geht die Stornierung nach Lehrgangsbeginn ein, entspricht dies einer Kündigung während des Lehrganges (siehe unten).

Kündigung während des Lehrgangs
Der Vertrag kann mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem FLZ auch während des Lehrgangs vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall richten sich die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers nach dem jeweiligen Unterrichtszeitraum, in dem die Kündigung ausgesprochen wird (entscheidend ist jeweils der Zugang der Kündigung beim FLZ). Die Unterrichtszeiträume ergeben sich aus dem Anmeldeformular.

  • Bei Kündigung innerhalb des 1. Unterrichtszeitraums ist (entsprechend einer Stornierung später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn) nur die 1. Rate in vollem Umfang zu zahlen.
  • Bei Kündigung innerhalb des 2. Unterrichtszeitraums ist zusätzlich die 2. Rate in vollem Umfang zu zahlen.
  • Bei Kündigung innerhalb des 3. Unterrichtszeitraums ist zusätzlich die 3. Rate in vollem Umfang zu zahlen.
  • Bei Kündigung innerhalb des 4. Unterrichtszeitraums ist zusätzlich die 4. Rate in vollem Umfang zu zahlen.
  • Bei Kündigung innerhalb des 5. Unterrichtszeitraums ist zusätzlich die 5. Rate in vollem Umfang zu zahlen, d. h. der komplette Lehrgangspreis.

Rücktrittsvorbehalt
Wir behalten uns das Recht vor, den gesamten Lehrgang bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn abzusagen. Die Beurteilung, ob die Teilnehmerzahl zu gering ist, erfolgt jeweils anhand der wirtschaftlichen Rentabilität (Kostendeckung). Im Falle einer Absage durch uns entstehen keine Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien.

Terminabsage durch den Veranstalter
Veranstaltungen können vom FLZ wegen Verhinderung des Lehrpersonals kurzfristig abgesagt werden. Dasselbe gilt in Fällen höherer Gewalt, wenn kein Umstand vorliegt, den das FLZ zu vertreten hat. Die Veranstaltungen werden nachgeholt.

Haftung
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für Verträge mit Unternehmern gilt folgendes: Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem der Lehrgang stattfindet.
Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das deutsche Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

5. Teilnahmebedingungen für die Vorbereitungslehrgänge auf die IHK-Prüfungen zum/zur Geprüften Meister/in - Vernetzte Industrie, Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in, Geprüften Industriefachwirt/in, Geprüften Technischen Fachwirt/in, Geprüften Technischen Betriebswirt/in und Geprüften Betriebswirt/in

Anmeldung und Rechnung/Vertragslaufzeit
Die Anmeldung zur Teilnahme am Lehrgang ist per Post, per Fax oder als Online-Anmeldung vorzunehmen. Die Anmeldung wird bestätigt. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Zahlungsziel ist 14 Tage ohne Abzug nach Rechnungsdatum. Der Lehrgangspreis ist unabhängig von Leistungen Dritter. Mit der Anmeldebestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag für die gesamte Dauer des Lehrgangs zustande.

Anmeldestornierung
Anmeldestornierungen sind schriftlich vorzunehmen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Stornierung. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ). Die Stornierung wird bestätigt. Bei Stornierungen, die bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn eingehen, entfällt der Lehrgangspreis. Geht die Stornierung später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ein, werden 30 % des vollen Lehrgangspreises fällig. Geht die Stornierung nach Lehrgangsbeginn ein, entspricht dies einer Kündigung während des Lehrganges (siehe unten).

Kündigung während des Lehrgangs
Eine Kündigung des Lehrgangs wird zum nächsten Fälligkeitstermin der Ratenzahlung wirksam, sofern sie mindestens sechs Wochen vor diesem ausgesprochen wurde. Eine Kündigung ist zudem nur wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt ist. Die Kündigung wird bestätigt. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim FLZ. Bei einer Kündigung müssen die Raten der Ratenzahlung bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung in vollem Umfang gezahlt werden. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.

Rücktrittsvorbehalt
Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens 1 Woche vor Lehrgangsbeginn abzusagen. Die Beurteilung, ob die Teilnehmerzahl zu gering ist, erfolgt jeweils anhand der wirtschaftlichen Rentabilität (Kostendeckung). Im Falle einer Absage durch uns entstehen keine Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien. Veranstaltungen können vom FLZ darüber hinaus wegen Verhinderung des Lehrpersonals kurzfristig abgesagt werden. Dasselbe gilt in Fällen höherer Gewalt, wenn kein Umstand vorliegt, den das FLZ zu vertreten hat. Die Veranstaltungen werden in diesen Fällen nachgeholt.

Leistungsumfang
Teil unserer Vertragsleistungen sind, neben der Organisation und Durchführung des Lehrgangs, Serviceleistungen. Dies sind z. B. individuelle Beratung und Unterstützung im Rahmen des Lehrgangs, zu individuellen Fördermöglichkeiten sowie bei der Vorbereitung auf IHK-Prüfungen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Zulassungsberatung und Prüfungsanmeldung bei der IHK Saarland, Beantragung von Aufstiegs-BAföG, Bescheinigungen bei Stipendien/Förderungen für die IHK, BFD, KdW, etc.
Diese Lehrgangsanmeldung schließt Ihr Einverständnis zur Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an die IHK Saarland vertraglich ein, die Ihre Daten entsprechend der nachstehenden Datenschutzerklärung speichert und verarbeitet: www.saarland.ihk.de, Kennziffer: 9.14000
Im Lehrgangspreis sind außer der Teilnahme am Lehrgang keine weiteren Leistungen enthalten. Lehrgangsunterlagen, Bücher, Getränke und Verpflegung sind im Lehrgangspreis nicht enthalten.

Haftung
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für Verträge mit Unternehmern gilt folgendes: Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem der Lehrgang stattfindet. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt das deutsche Recht. Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

6. Teilnahmebedingungen für die Vorbereitungslehrgänge auf die IHK-Prüfung zur Ausbildung der Ausbilder/innen (AdA-Schein)

Eine Lehrgangsbuchung soll für Sie leicht und problemlos sein. Der Lehrgangsbesuch soll für den Teilnehmer den größtmöglichen Nutzen bringen. Wir wollen für Sie ein exzellenter Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen sein und beschreiben Ihnen im Folgenden kurz, wie wir dabei vorgehen.  

Beratung und Anmeldung
Sichern Sie sich Ihren Lehrgangsplatz durch eine frühzeitige Anmeldung per Fax, schriftlich oder durch Online-Buchung. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Im Falle einer Überbuchung bemühen wir uns jedoch, Ihnen einen adäquaten Ersatztermin anzubieten.

Auftragsbestätigung
Wir bestätigen Ihre Lehrgangsbuchung schriftlich, um Ihre Unterlagen zu vervollständigen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande.

Absage
Wir behalten uns das Recht vor, den gesamten Lehrgang bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn abzusagen. Die Beurteilung, ob die Teilnehmerzahl zu gering ist, erfolgt jeweils anhand der wirtschaftlichen Rentabilität (Kostendeckung). Im Falle einer Absage durch uns entstehen keine Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien.
Veranstaltungen können von der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ) darüber hinaus wegen Verhinderung des Lehrpersonals kurzfristig abgesagt werden. Dasselbe gilt in Fällen höherer Gewalt, wenn kein Umstand vorliegt, den das FLZ zu vertreten hat. Die Veranstaltungen werden in diesen Fällen nachgeholt.

Rücktrittsrecht
Sollte sich bei Ihnen eine Änderung ergeben, können Sie in jedem Falle einen Ersatzteilnehmer benennen. Anmeldestornierungen sind schriftlich oder per Fax vorzunehmen. Bei Stornierungen, die bis zwei Wochen vor dem Lehrgangsbeginn eingehen, entstehen keine Kosten. Geht die Stornierung später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ein oder bei Nichterscheinen, und wird kein Ersatzteilnehmer benannt, der in die Verpflichtungen des Teilnehmers eintritt, wird die Lehrgangsgebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Für die Stornierung ist das Eingangsdatum im FLZ maßgebend.

Preis und Leistungsumfang
Teil unserer Vertragsleistungen sind, neben der Organisation und Durchführung des Lehrgangs, Serviceleistungen. Dies sind z. B. individuelle Beratung und Unterstützung im Rahmen des Lehrgangs, zu individuellen Fördermöglichkeiten sowie bei der Vorbereitung auf IHK-Prüfungen. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Zulassungsberatung und Prüfungsanmeldung bei der IHK Saarland, Beantragung von Aufstiegs-BAföG, Bescheinigungen bei Stipendien/Förderungen für die IHK, BFD, KdW, etc.
Diese Lehrgangsanmeldung schließt Ihr Einverständnis zur Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an die IHK Saarland vertraglich ein, die Ihre Daten entsprechend der nachstehenden Datenschutzerklärung speichert und verarbeitet: www.saarland.ihk.de, Kennziffer: 9.14000
Im genannten Lehrgangspreis für Vollzeitlehrgänge inkl. Vollverpflegung ist eine Tagungspauschale enthalten. Diese Tagungspauschale versteht sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., der Restbetrag ist MwSt.-frei. Der Lehrgangspreis beinhaltet die Teilnahme an der Veranstaltung sowie Schulungsunterlagen. Prüfungsgebühren, Getränke und Verpflegung sind im Lehrgangspreis nicht enthalten, sofern nicht anders angegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Lehrgangsende. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Erstattungen für nicht vollständig genutzte Leistungen können leider nicht erfolgen.

Haftung
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für Verträge mit Unternehmern gilt folgendes: Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem der Lehrgang stattfindet.
Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das deutsche Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

7. Teilnahmebedingungen für Lehrgänge, die mit einem IHK-Zertifikat abschließen

Beratung und Anmeldung
Sichern Sie sich Ihren Lehrgangsplatz durch eine frühzeitige Anmeldung per Fax oder durch Online-Buchung. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Im Falle einer Überbuchung bemühen wir uns jedoch, Ihnen einen adäquaten Ersatztermin anzubieten.

Auftragsbestätigung
Wir bestätigen Ihre Lehrgangsbuchung schriftlich, um Ihre Unterlagen zu vervollständigen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande.

Absage
Wir behalten uns das Recht vor, den gesamten Lehrgang bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn abzusagen. Die Beurteilung, ob die Teilnehmerzahl zu gering ist, erfolgt jeweils anhand der wirtschaftlichen Rentabilität (Kostendeckung). Im Falle einer Absage durch uns entstehen keine Zahlungsverpflichtungen der Vertragsparteien.
Veranstaltungen können von der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ) darüber hinaus wegen Verhinderung des Lehrpersonals kurzfristig abgesagt werden. Dasselbe gilt in Fällen höherer Gewalt, wenn kein Umstand vorliegt, den das FLZ zu vertreten hat. Die Veranstaltungen werden in diesen Fällen nachgeholt.

Rücktrittsrecht
Sollte sich bei Ihnen eine Änderung ergeben, können Sie in jedem Falle einen Ersatzteilnehmer benennen. Anmeldestornierungen sind schriftlich oder per Fax vorzunehmen. Bei Stornierungen, die bis zwei Wochen vor dem Lehrgangsbeginn eingehen, entstehen keine Kosten. Geht die Stornierung später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ein oder bei Nichterscheinen, und wird kein Ersatzteilnehmer benannt, der in die Verpflichtungen des Teilnehmers eintritt, werden 30 % des Lehrgangspreises in Rechnung gestellt. Für die Stornierung ist das Eingangsdatum im FLZ maßgebend.

Preis und Leistungsumfang
Teil unserer Vertragsleistungen sind, neben der Organisation und Durchführung des Lehrgangs, Serviceleistungen. Dies sind z. B. individuelle Beratung und Unterstützung im Rahmen des Lehrgangs oder zu individuellen Fördermöglichkeiten.
Diese Lehrgangsanmeldung schließt Ihr Einverständnis zur Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an die IHK Saarland vertraglich ein, die Ihre Daten entsprechend der nachstehenden Datenschutzerklärung speichert und verarbeitet: www.saarland.ihk.de, Kennziffer: 9.14000
In dem genannten Lehrgangspreis ist eine Tagungspauschale enthalten. Diese Tagungspauschale versteht sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., der Restbetrag ist MwSt.-frei. Der Lehrgangspreis beinhaltet, sofern nichts anderes genannt, die Teilnahme, das IHK-Zertifikat, die IHK-Projektbegleitung, die Lehrgangsunterlagen sowie Mahlzeiten und Pausengetränke während der Veranstaltung. Nach Antritt des 1. Moduls besteht die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Lehrgangspreises und eine Kündigung ist nicht mehr möglich. Der Lehrgangspreis wird in zwei Teilbeträgen zu Beginn und zu Ende des Lehrgangs berechnet, sofern der Lehrgang noch im gleichen Kalenderjahr abgeschlossen wird, bzw. zu Beginn des Lehrgangs und zu Beginn des folgenden Kalenderjahres, falls der Lehrgang erst im Folgejahr beendet wird. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Erstattungen für nicht vollständig genutzte Leistungen können leider nicht erfolgen.

Haftung
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für Verträge mit Unternehmern gilt folgendes: Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem der Lehrgang stattfindet.
Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das deutsche Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

8. Allgemeine Geschäftsbedingungen für kundenindividuelle Dienstleistungen (Seminare, Workshops, Consulting, Coaching, Sprachkurse sowie Leistungen innerhalb von Datenverarbeitungssystemen)

Geltungsbereich
Für kundenindividuelle Dienstleistungen zwischen der Festo Lernzentrum Saar GmbH (im Folgenden FLZ) und ihren Auftraggebern (im Folgenden AG) gelten immer die im Anschluss formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB FLZ), sofern der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das FLZ.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als zurückgewiesen, es sei denn, sie werden durch das FLZ schriftlich rückbestätigt.
Gegenstand der hiesigen Regelungen sind kundenindividuelle Dienstleistungen (Seminare, Workshops, Consulting, Coaching, Sprachkurse sowie Leistungen innerhalb von Datenverarbeitungssystemen), gleich, ob im FLZ, beim AG, bei Dritten oder online durchgeführt.
Der Leistungsumfang wird in der Auftragsbestätigung den Vereinbarungen entsprechend aufgeführt. Der AG verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:

  • Ernennung eines Ansprechpartners, der für alle erforderlichen geschäftlichen Aktivitäten autorisiert ist
  • Erforderliche Informationsbereitstellung
  • Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen (Mitarbeiter, Räumlichkeiten, Moderationsmaterial, falls nicht anders vereinbart und Kommunikationseinrichtungen) zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

Vertragsabschluss
Der Auftrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen und wird seitens des FLZ durch eine Auftragsbestätigung wirksam. Ein Vertrag kommt auch durch die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen des FLZ zustande. Dies gilt insbesondere bezüglich der Inanspruchnahme von Schulungen, die seitens des FLZ durchgeführt werden.

Zahlungsbedingungen
Der Vergütungsanspruch des FLZ wird im Voraus festgelegt und entsprechend in Angebot und Auftragsbestätigung unter Leistungsumfang und Rahmenbedingungen aufgeführt.
Der AG trägt Material- und Reisekosten, die durch das FLZ verauslagt wurden nach deren Anfall. Das FLZ ist berechtigt, die im Angebot genannten Sätze vom Wohnort des Referenten/Trainers/Beraters zum AG abzurechnen. Die Abrechnungen der Kilometerpauschale und Spesen erfolgen gemäß Angebot. Hotel-, Flug-, Bahn-, Taxi- und Mietwagenkosten sowie sonstige Reisekosten werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas werden nach Verfügbarkeit Economy, Interkontinentalflüge Business Class gebucht. Reisezeiten über sechs Stunden werden zum halben vereinbarten Tagessatz, Reisezeiten über 12 Stunden zum vollen Tagessatz des Referenten/Trainers/Beraters berechnet. Der AG trägt die Kosten für Umbuchungen bzw. Stornierungen von Reisen bei Terminänderungen bzw. Stornierungen durch den AG ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung, sofern diesbezüglich noch Kosten angefallen sind bzw. Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen wurden.
Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Reine Seminarleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Details sind in Angebot und Auftragsbestätigung genannt.
Der Zahlungsanspruch des FLZ entsteht mit Erbringung der jeweiligen Leistung.
Rechnungen werden nach erbrachter Dienstleistung gestellt. Die erbrachten Leistungen laufender Projekte werden, wenn nicht vertraglich anders festgelegt, monatlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Reisekosten im Zusammenhang mit der Leistungsbringung.
Zahlungsziel ist 14 Tage ohne Abzug ab Rechnungsdatum.

Schadensersatz
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet das FLZ unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des FLZ für mittelbare Schäden (Mehraufwand, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen) ausgeschlossen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet das FLZ nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit, ist die Haftung des FLZ auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des AG - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.

Vertraulichkeit
Alle Unterlagen, die wir innerhalb der vereinbarten Leistungserbringung an den AG weitergeben, dienen ausschließlich der Projektzielerreichung und können in diesem Rahmen hausintern genutzt werden. Eine Vervielfältigung (auch intern), elektronische Speicherung und Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des FLZ möglich. Alle Rechte an Unterlagen sowie am geistigen Eigentum verbleiben beim FLZ und gehen nicht an den AG über; dies gilt ausdrücklich auch für online durchgeführte Veranstaltungen, unabhängig von der genutzten Plattform.
Eine Aufzeichnung von Veranstaltungen oder eine Aufzeichnung der Übertragung bei online durchgeführten Veranstaltungen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des FLZ möglich. Dies gilt unabhängig von der genutzten Plattform.
Das FLZ verpflichtet sich, alle während der Vertragslaufzeit bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen des AG vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Stornierung, Kündigung
Eine Stornierung der vereinbarten Leistungserbringung hat schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu erfolgen. Eine Terminverschiebung kommt einer Stornierung gleich.
Die vereinbarte Leistung kann durch beide Parteien unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Leistungsbeginn storniert werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Stornierungen ab vier Wochen vor Leistungsbeginn werden Stornokosten in Höhe von 50 % der vereinbarten Leistung erhoben. Bei Stornierungen ab zwei Wochen vor dem Leistungsbeginn werden Stornokosten in Höhe von 100 % der vereinbarten Leistung erhoben.
Der AG trägt ab Auftragserteilung eventuell anfallende Kosten für Umbuchungen oder Stornierungen von Reisen bei Stornierungen durch den AG, sofern Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen wurden.
Keine Stornokosten werden für die variablen Kosten, wie Unterlagen oder Verpflegung berechnet, sofern diesbezüglich noch keine Kosten angefallen sind bzw. keine Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen wurden.
Für die Kündigung oder Stornierung ist das Eingangsdatum beim FLZ maßgebend.
Stornierungen der Einzeltermine von fortlaufenden Sprachkursen sind bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Sie sind telefonisch, per Fax oder per E-Mail vorzunehmen. Falls die Stornierung zu spät erfolgt oder die Teilnehmer ohne Mitteilung nicht erscheinen, werden die entsprechenden Unterrichtseinheiten vom FLZ in Rechnung gestellt. Bei Kursen, die montags oder nach Feiertagen geplant sind, ist die Stornierung bis 12:00 Uhr des vorangehenden Arbeitstages vorzunehmen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sofern der wichtige Kündigungsgrund in einer Vertragspflichtverletzung besteht, ist diese Kündigung erst nach erfolgter Abmahnung zulässig. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.

Rücktrittsrecht
Das FLZ behält sich vor, einen entsprechenden Ersatz-Referenten/Trainer/Berater bzw. Ersatz-Ort zu benennen. Bei Unmöglichkeit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung durch das FLZ wird ein Ersatztermin vereinbart.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Leistung des FLZ ist der jeweilige Ort, an welchem der Lehrgang stattfindet.
Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 73734 Esslingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das deutsche Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

Allgemeine Hinweise

Bildungsurlaub

Das Festo Lernzentrum ist anerkannter Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung im Sinne des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetzes (SWFG). Teilnehmer haben somit die Möglichkeit, Freistellung zu Bildungszwecken entsprechend der Bestimmungen des Saarländischen Bildungsgesetzes (SBFG) zu beantragen.

Förderung durch aktuelle Förderprogramme

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu aktuell laufenden EU-, staatlichen oder landeseigenen Förderprogrammen (Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung KdW, Aufstiegs-BAföG (vormals Meister-BAföG), etc.) haben.