Beschreibung
Der Gesetzgeber nimmt in Bezug auf die Sicherheit von Maschinen/Anlagen sowohl Maschinenbauer als auch -betreiber in die Verantwortung. Die rechtlichen Forderungen aus europäischen Richtlinien sind im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 1. Juni 2015 beschrieben und in nationales Recht umgesetzt. Was fordern die Gesetze und welche Freiheiten bieten sie? Wenn allen Beteiligten die Begriffe, Zuständigkeiten und Abläufe klar sind, sind gute Voraussetzungen für Kosteneinsparungen geschaffen.
Voraussetzungen:
- Rechner mit Internetanschluss mind. 6 Mbit/s.
- Headset empfohlen, PC- Audio ausreichend.
- Im Vorfeld erhalten Sie eine Einführung in die technische Umsetzung und die entsprechenden Links für die eingesetzte Software.
Dauer:
6 Stunden an einem Tag, von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr