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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Bauen, Abnehmen und Betreiben von Maschinen
Verantwortlichkeiten der Maschinenzulieferer, -hersteller und -betreiber
Lastenheft und Pflichtenheft
Beteiligte Personen
Prüfkriterien bei der Abnahme
Grenzen der Maschine
Wesentliche Veränderungen
Code:
SAFETY1
Beschreibung
Der Gesetzgeber nimmt in Bezug auf die Sicherheit von Maschinen/Anlagen sowohl Maschinenbauer als auch -betreiber in die Verantwortung. Die rechtlichen Forderungen aus europäischen Richtlinien sind im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 1. Juni 2015 beschrieben und in nationales Recht umgesetzt. Was fordern die Gesetze und welche Freiheiten bieten sie? Wenn allen Beteiligten die Begriffe, Zuständigkeiten und Abläufe klar sind, sind gute Voraussetzungen für Kosteneinsparungen geschaffen.