Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in
Mit der Weiterbildung zum/zur "Staatlich geprüften Techniker/in" erwerben Sie, als Fachkraft mit einer einschlägigen Berufsausbildung und -erfahrung, eine gehobene berufliche Qualifikation. Sie qualifizieren sich für Führungsaufgaben der mittleren Ebene des betrieblichen Managements oder für die unternehmerische Selbständigkeit. Am Ende der erfolgreichen Weiterbildung steht neben dem Abschluss zum/zur "Staatlich geprüften Techniker/in" automatisch auch die Fachhochschulreife. Der Abschluss zum/zur "Staatlich geprüften Techniker/in" ermöglicht nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung (HWO) seit dem 01.01.2004 die selbständige Ausübung eines Handwerks in Ihrem Berufsstand ohne zusätzliche Prüfungen.