Meister-Bafög
Meister-Bafög
Mit "Meister-Bafög" nach AFBG können die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommensunabhängig mit 30,5 % bezuschusst werden. Über den Restbetrag von 69,5 % ist ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Hiervon können bei erfolgreichem Abschluss 25 % erlassen werden. Somit können also insgesamt bis zu rund 48 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
Umfassende Informationen rund um die Beantragung finden Sie auf der Internetseite
Wichtig:
Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei den kommunalen
Ämter für Ausbildungsförderung
bei den Landkreisen am ständigen Wohnsitz der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers gestellt werden.