Meister-Bafög

Meister-Bafög

Meister-Bafög

Mit "Meister-Bafög" nach AFBG können die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommensunabhängig mit 30,5 % bezuschusst werden. Über den Restbetrag von 69,5 % ist ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Hiervon können bei erfolgreichem Abschluss 25 % erlassen werden. Somit können also insgesamt bis zu rund 48 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Umfassende Informationen rund um die Beantragung finden Sie auf der Internetseite

www.meister-bafoeg.info.

Wichtig:

Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei den kommunalen

Ämter für Ausbildungsförderung

bei den Landkreisen am ständigen Wohnsitz der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers gestellt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Meister BAföG

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